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loccum | natürlich menschlich anders
Bildungs- und Tagungshaus
Bildungsurlaub
alles Wichtige im Überblick:
- Mi., 13. Nov.13. Nov. 2024, 10:00 – 15. Nov. 2024, 16:30
- Mo., 25. Nov.25. Nov. 2024, 10:00 – 29. Nov. 2024, 14:00
- Mo., 17. Feb.17. Feb. 2025, 10:00 – 21. Feb. 2025, 14:00
- Mi., 19. Feb.19. Feb. 2025, 14:30 – 21. Feb. 2025, 16:00
- Mi., 26. März26. März 2025, 14:00 – 28. März 2025, 14:00
- Mo., 31. März31. März 2025, 10:00 – 04. Apr. 2025, 14:00
- Sa., 03. Mai03. Mai 2025, 16:30 MESZ – 10. Mai 2025, 12:30 MESZ
- Mo., 19. Mai19. Mai 2025, 10:00 – 23. Mai 2025, 14:00
- Mo., 16. Juni16. Juni 2025, 10:00 – 18. Juni 2025, 16:30
- Mo., 16. Juni16. Juni 2025, 10:00 – 20. Juni 2025, 13:00
- Mo., 11. Aug.11. Aug. 2025, 14:00 – 15. Aug. 2025, 13:00
- Mo., 25. Aug.25. Aug. 2025, 10:00 – 29. Aug. 2025, 14:00
Informationen über Bildungsurlaub
PDF:
Wie beantrage ich einen Bildungsurlaub und was muss ich beachten.
Unsere Mitarbeiterin Chantal Wetenkamp ist Ihre Ansprechpartnerin im Bereich Bildungsurlaube.
Sie beantragt unsere Veranstaltungen, die in Niedersachsen anerkannt sind, auch in anderen Bundesländern und wird Sie bei Fragen rund um Ihren Bildungsurlaub beraten.
Was ist Bildungsurlaub?
Bildungsurlaub (in manchen Bundesländern auch Bildungsfreistellung oder Bildungszeit) ist das Recht auf bis zu 5 Tage Weiterbildung für Arbeitnehmer*innen während der Arbeitszeit. Der Arbeitgeber gewährt seinen Mitarbeiter*innen quasi bezahlten Urlaub für eine Weiterbildung. Darauf haben die Beschäftigten (in 14 von 16 Bundesländern) einen gesetzlichen Anspruch. Voraussetzung ist, dass das Seminar, bzw. in NRW und Baden-Württemberg der Veranstaltende, in dem Bundesland anerkannt ist, in dem Sie arbeiten. Der Inhalt der Weiterbildung muss nicht zwangsläufig mit der beruflichen Tätigkeit in Verbindung stehen.
Wie hoch ist der Anspruch auf Bildungsurlaub?
In der Regel haben Arbeitnehmer*innen Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub im Jahr beziehungsweise zehn Tage in zwei Jahren.
Welche Seminare darf ich besuchen?
Der Inhalt der Fortbildung muss nicht in direktem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen. Das Spektrum reicht von Sprachkursen über konkrete fachliche Fortbildungen bis zu politischen Seminaren oder persönlichkeitsbildenden Kursen. Voraussetzung für die Freistellung ist, dass der Kurs als Bildungsurlaub anerkannt ist.
Welche Vorraussetzungen müssen gegeben sein?
Grundsätzlich muss es in Ihrem Bundesland einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub geben und Sie können nur ein Seminar wählen, das in Ihrem Bundesland als Bildungsurlaub anerkannt ist.